Im Fachgebiet Arbeitsrecht berate und vertrete ich gerichtlich und außergerichtlich sowohl Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Organvertreter (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder u. ä.) als auch Arbeitgeber bzw. deren Personalabteilungen sowie Betriebsräte insbesondere in folgenden Themen- und Anspruchsbereichen:
- Vorbereitung, Prüfung und Abschluss von Anstellungs- und Dienstverträgen
- Kündigung und Änderungskündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Verhandlungen über Abfindungen
- Kündigungsschutzklage
- Ansprüche auf Gehalt, Jahressonderzuwendungen, Boni, Prämien
- Urlaub
- Dienstfahrzeug
- Weiter- und Fortbildung
- Zeugnis (Erteilung, Änderung und Ergänzung)