Arbeitsrecht

Im Fachgebiet Arbeitsrecht berate und vertrete ich gerichtlich und außergerichtlich sowohl Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Organvertreter (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder u. ä.) als auch Arbeitgeber bzw. deren Personalabteilungen sowie Betriebsräte insbesondere in folgenden Themen- und Anspruchsbereichen:

  • Vorbereitung, Prüfung und Abschluss von Anstellungs- und Dienstverträgen
  • Kündigung und Änderungskündigung
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Verhandlungen über Abfindungen
  • Kündigungsschutzklage
  • Ansprüche auf Gehalt, Jahressonderzuwendungen, Boni, Prämien
  • Urlaub
  • Dienstfahrzeug
  • Weiter- und Fortbildung
  • Zeugnis (Erteilung, Änderung und Ergänzung)




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