Familien­recht

Im Fachgebiet Familienrecht berate und vertrete ich gerichtlich und außer­gerichtlich Ehepartner, Eltern und Kinder insbesondere in folgenden Themen- und Anspruchsbereichen:

  • Vorbereitung, Prüfung und Abschluss von Vereinbarungen zur Eheschließung, Änderung des ehelichen Güterrechts während der Ehe und anlässlich der Trennung und Ehescheidung
  • einvernehmliche Ehescheidungsverfahren
  • streitige Ehescheidungsverfahren mit sämtlichen Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich, elterliches Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausrat, Ehewohnung)
  • Unterhaltsberechnungen (Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt)
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Regelungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Rechte und Pflichten in der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
  • Altersbetreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Bei den diversen Vertragsgestaltungen und außergerichtlichen Verhandlungen wende ich die erforderliche Zeit auch für Gespräche unter den Streitparteien auf, um die Basis für ein konfliktfreies Miteinander in Ehe und Familie, sowie zur einvernehmlichen Beilegung des Streitpotenzials zu erarbeiten.


 

Bild von Xavier Mouton Photographie aus Unsplash


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